Diese Informationen werden von uns zukünftig aktualisiert.
Wichtig zu wissen: Es besteht eine Übergangsfrist für die Anmeldung bis zum 31.7.2025 !
Seit Januar 2020 besteht laut „Kassengesetz“ eine Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Es dürfen ausschließlich Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verwendet werden.
Diese steht nun ab dem 01.01.2025 zur Verfügung und die Meldepflicht tritt mit einer Frist von 6 Monaten in Kraft.
Das Wichtigste für Sie kurz zusammengefasst:
Weitere Informationen können Sie auch aus der FAQ des Bundesministerium zum Kassengesetz entnehmen - Thema: Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html
Für die Anmeldung benötigen Sie u.a. die Daten aus dem TSE-Zertifikat, das wir Ihnen bei der Installation oder TSE-Umrüstung Ihres Kassensystems ausgehändigt haben.
Für myVectron-Kunden wird Anfang 2025 die Möglichkeit bestehen, die für die Mitteilung relevante Informationen aus der Cloud zu erzeugen und in „Mein Elster“ per XML-Datei zu übertragen.
Weitere Informationen hierzu werden wir hier später veröffentlichen.
Was bedeutet das konkret?
Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung?
Was bedeutet das für Sie?
Vectron beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Einführung der E-Rechnungspflicht und arbeitet an Lösungen, um einen reibungslosen und vorteilhaften Übergang zur E-Rechnungspflicht zu ermöglichen. Über die detaillierte Umsetzung, sowie den Fahrplan der Einführung der Lösung, werden wir Sie in Kürze informieren.
Wichtiger Hinweis:
Wir erteilen mit diesen Informationen keine Rechtsberatung.
Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Ab dem 01.01.2024 gilt in der Gastronomie für Speisen für die Mehrwertsteuer wieder der Regel-Steuersatz von 19 %
Kurzanleitung um für Vectron POS Kassensysteme die Mehrwertsteuer bei den Speisen Warengruppen umzustellen:
MWST UMSTELLUNG VECTRON 2024.PDF
Im Video zeigen wir Ihnen die Programmschritte:
Gerne können Sie auch mit uns einen Termin vereinbaren wo wir für Sie die Einstellungen per Fernwartung, Telefonsupport oder bei uns durchführen. Hierfür berechnen wir eine Service-Pauschale.