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Diese Informationen werden von uns zukünftig aktualisiert.

Wichtig zu wissen: Es besteht eine Übergangsfrist für die Anmeldung bis zum 31.7.2025 !

Seit Januar 2020 besteht laut „Kassengesetz“ eine Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Es dürfen ausschließlich Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verwendet werden.

Diese steht nun ab dem 01.01.2025 zur Verfügung und die Meldepflicht tritt mit einer Frist von 6 Monaten in Kraft.

Das Wichtigste für Sie kurz zusammengefasst:

  • ab dem 01.01.2025 steht das Mitteilungsverfahren zur Verfügung
  • alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden
  • alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Systeme müssen spätestens bis zum 31.07.2025 gemeldet werden
  • alle vor dem 01.07.2025 angeschafften Systeme, die bis dahin außer Betrieb genommen worden sind, müssen nicht mehr gemeldet werden
  • es gibt außer Taxametern keinerlei Ausnahmen von der Mitteilungspflicht (gemietete und geleaste Kassensysteme werden gleichbehandelt wie gekaufte Kassensysteme)
  • Kassensysteme können nicht über Formulare oder PDF Vordrucke sondern lediglich digital gemeldet werden. Hierfür steht das Programm "Mein ELSTER" oder die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung. Alternativ kann die Meldung per Upload einer XML-Datei auf www.elster.de erfolgen.

Weitere Informationen können Sie auch aus der FAQ des Bundesministerium zum Kassengesetz entnehmen -  Thema: Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html

Für die Anmeldung benötigen Sie u.a. die Daten aus dem TSE-Zertifikat, das wir Ihnen bei der Installation oder TSE-Umrüstung Ihres Kassensystems ausgehändigt haben.

Für myVectron-Kunden wird Anfang 2025 die Möglichkeit bestehen, die für die Mitteilung relevante Informationen aus der Cloud zu erzeugen und in „Mein Elster“ per XML-Datei zu übertragen.

Weitere Informationen hierzu werden wir hier später veröffentlichen.

  • Ab dem 01.01.2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden
    • Elektronische Rechnung = Rechnung die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format (ZUGFeRD oder X-Rechnung), gemäß europäischer Norm EN169321 – ausgestellt ist
    • sonstige Rechnung = Papierrechnung, bzw. Rechnung die in einem anderen elektronischen Format(PDF, JPG, o.ä.) ausgestellt ist

Was bedeutet das konkret?

  • Die Verpflichtung eine E-Rechnung auszustellen, bzw. diese zu empfangen betrifft nur Unternehmen, die als Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland ansässig sind.
  • Für das Ausstellen von E-Rechnungen an private Endverbraucher, sowie das Ausstellen von E-Rechnungen an grenzüberschreitende Unternehmen gilt die E-Rechnungspflicht nicht
  • Kleinstbetragsrechnungen bis 250€ fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht und können weiterhin als sonstige Rechnung ausgestellt werden

 Ab wann gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung?

  • Aufgrund zu erwartender hoher Umsetzungsaufwände hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit dem Schreiben vom 15.10.2024 Übergangsregelungen erlassen, die für Rechnungsaussteller die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung schrittweise bis Ende 2027 zulassen
  • Übergangsregelung 2025 & 2026
    • Sonstige Rechnungen (Papierform und/oder Rechnungen im PDF Format) behalten ihre Zulässigkeit und dürfen weiterhin neben E-Rechnungen versendet werden
    • Elektronische Rechnungen im PDF Format dürfen nur mit Zustimmung des Rechnungsempfängers versendet werden
    • Das Empfangen und Verarbeiten von E-Rechnungen, beispielweise via E-Mail, ist für jedes Unternehmen verpflichtend
  • Übergangsregelung 2027
    • Sonstige Rechnungen (Papierform und/oder Rechnungen im PDF Format) behalten ihre Zulässigkeit und dürfen weiterhin neben E-Rechnungen versendet werden, wenn das ausstellende Unternehmen einen Vorjahresumsatz < 800.000€ erwirtschaftet haben
    • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz > 800.000€ sind dazu gesetzlich verpflichtet Rechnungen ausschließlich im E-Rechnungsformat auszustellen
  • Ab 2028
    • Die neuen Anforderungen an die E-Rechnungen sind zwingend von Unternehmen einzuhalten und die Übergangsregelungen aus 2025 bis 2027 verlieren Ihre Gültigkeit
    •  

Was bedeutet das für Sie?

  • Sie müssen zum 01.01.2025 sicherstellen, dass Sie E-Rechnungen via E-Mail empfangen und revisionssicher speichern können
  • Sie sind nicht dazu verpflichtet ab dem 01.01.2025 auf die gesetzlich vorgeschriebene E-Rechnung umzustellen
  • Sie dürfen bis zum 31.12.2026 weiterhin Ihre Rechnungen in Papierform und/oder als elektronische PDF-Rechnung ausstellen und versenden
  • Erst ab dem 01.01.2027 ist das Ausstellen und Versenden von E-Rechnungen verpflichtend, insofern Sie einen Vorjahresumsatz (2026) > 800.000€ erwirtschaftet haben
  • Wenn Sie einen Vorjahresumsatz (2026) < 800.000€ erwirtschaftet haben, dürfen bis zum 31.12.2027 weiterhin Rechnungen in Papierform und/oder als elektronische PDF-Rechnung ausstellen und versenden
  • Erst ab dem 01.01.2028 müssen Sie die gesetzliche vorgeschriebene E-Rechnung eingeführt haben, da sämtliche Übergangsregelungen ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit verlieren
  • Kleinstbetragsrechnungen bis 250€ fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht und Sie dürfen diese Rechnungen weiterhin in Papierform und/oder als elektronische PDF-Rechnung ausstellen und versenden

Vectron beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Einführung der E-Rechnungspflicht und arbeitet an Lösungen, um einen reibungslosen und vorteilhaften Übergang zur E-Rechnungspflicht zu ermöglichen. Über die detaillierte Umsetzung, sowie den Fahrplan der Einführung der Lösung, werden wir Sie in Kürze informieren.

Wichtiger Hinweis:

Wir erteilen mit diesen Informationen keine Rechtsberatung.

Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Ab dem 01.01.2024 gilt in der Gastronomie für Speisen für die Mehrwertsteuer wieder der Regel-Steuersatz von 19 %

Kurzanleitung um für Vectron POS Kassensysteme die Mehrwertsteuer bei den Speisen Warengruppen umzustellen:

MWST UMSTELLUNG VECTRON 2024.PDF

Im Video zeigen wir Ihnen die Programmschritte:

Gerne können Sie auch mit uns einen Termin vereinbaren wo wir für Sie die Einstellungen per Fernwartung, Telefonsupport oder bei uns durchführen. Hierfür berechnen wir eine Service-Pauschale.

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